E-Rechnung mit dem Invoice-Viewer von G&W
Visualisierung elektronischer Rechnungen nach EN 16931
Verarbeitung von E-Rechnungen
Ab dem 01.01.2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Die normative Basis des Rechnungsformates ist in der EU-Norm EN16931 europaweit geregelt.
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- Die im Wachstumschancengesetz (Bundesgesetzblatt März 2024 veröffentlicht und daher verbindlich) ausgegebene E-Rechnungsverpflichtung gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Damit sind Rechnungen in die oder aus der restlichen EU ebenso wenig betroffen, wie Fakturierungen mit der restlichen Welt.
- Die E-Rechnungspflicht gilt nur für Rechnungsbeträge ab 250 € netto (Kleinbetragsregelung).
- Ab 01.01.2025 muss jeder gewerbliche Rechnungsempfänger in der Lage sein, die auf ihn ausgestellten eingehenden E-Rechnungen (z.B. XRechnung, ZUGfeRD) zu verarbeiten.
- Ab 01.01.2027 muss jedes Unternehmen bei einem Jahresumsatz von mindestens 800.000 € eine E-Rechnung versenden. Ab 01.01.2028 gilt das für alle Unternehmen. Alle anderen Rechnungsformate (Papier, PDF) sind dann keine ordnungsgemäßen Rechnungen mehr.
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